Barrierefreie Website für Online-Shops: was das BFSG verlangt und wie Sie prüfen

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in Deutschland um. Für Online-Shops ist der Maßstab in der Praxis WCAG 2.1 AA: Inhalte müssen für Menschen mit Behinderungen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein, auch mit Tastatur und Screenreader.

Aktualisiert am · A11yPass

Was das BFSG für Online-Shops bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops für Verbraucher, gehören dazu, unabhängig davon, was verkauft wird.

Nach § 3 BFSG sind Dienstleistungen barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Wer betroffen ist

PunktRegel
BetroffenOnline-Shops und Apps, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher in der EU verkaufen
AusnahmeKleinstunternehmen als Dienstleistungserbringer: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Händler außerhalb der EUWer deutsche Verbraucher beliefert, fällt nach dem European Accessibility Act ebenfalls in den Anwendungsbereich
Reiner B2B-ShopNicht erfasst, solange nicht an Verbraucher verkauft wird

Welcher technische Standard gilt

Das Gesetz beschreibt funktionale Anforderungen. Die harmonisierte Norm EN 301 549 übersetzt sie für Webinhalte in die Erfolgskriterien der WCAG; wer WCAG 2.1 AA erfüllt, erfüllt für Webinhalte die Norm (§ 4 BFSG: Konformitätsvermutung auf Grundlage harmonisierter Normen). Derselbe Maßstab gilt in US-amerikanischen ADA-Verfahren, eine Überarbeitung deckt also beide Märkte ab.

Informationspflicht: die Barrierefreiheitserklärung

Nach § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 müssen Dienstleistungserbringer Informationen darüber bereitstellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und zwar selbst in barrierefreier Form, etwa in den AGB oder auf einer eigenen Seite. Online-Shops veröffentlichen dafür meist eine Barrierefreiheitserklärung mit Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen.

Die häufigsten Probleme in Online-Shops

  • Produktbilder ohne Alternativtext, der Screenreader liest nur den Dateinamen vor
  • Symbol-Buttons ohne Namen: Warenkorb, Suche, Schließen, Mengenauswahl
  • Formularfelder ohne Beschriftung, etwa Suche, Newsletter, Größen- und Farbauswahl
  • Bestellung ist nur mit der Maus möglich oder der Tastaturfokus ist unsichtbar
  • Pop-ups und Cookie-Banner fangen den Fokus oder lassen sich nicht schließen
  • Zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund

So prüfen Sie Ihre Website

  1. Automatisch testen: Startseite, Kategorie- und Produktseite mit einem Prüfwerkzeug scannen. Unser kostenloser Test prüft diese Seiten in etwa einer Minute nach WCAG 2.1 AA und testet Tastatur und Mobilansicht.
  2. Mit der Tastatur bestellen: Von der Startseite bis zur Kasse nur mit Tab, Eingabe und Pfeiltasten. Wo der Fokus verschwindet oder hängen bleibt, liegt ein Problem.
  3. Mit einem Screenreader prüfen: NVDA unter Windows oder VoiceOver auf dem Mac. Werden Buttons, Bilder und Formularfelder sinnvoll vorgelesen?
  4. Kontrast und Zoom prüfen: Texte bei 200 % Zoom und auf 320 px Breite ohne horizontales Scrollen lesbar?
  5. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und nach jedem Theme- oder App-Wechsel erneut testen.

Automatische Tests finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Die vollständige Bewertung braucht den manuellen Durchgang mit Tastatur und Screenreader.

Sanktionen

Die Marktüberwachung kann die Einstellung einer nicht barrierefreien Dienstleistung anordnen; § 37 BFSG sieht Bußgelder bis 100.000 € vor. Hinzu kommen Abmahnungen durch Wettbewerber, die für Händler oft das schnellere Risiko sind.

Häufige Fragen

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin (Overlay)?

Nein. Overlays verändern die Seite erst im Browser und beheben die zugrunde liegenden Fehler im Code nicht. In den USA richtete sich 2024 rund ein Viertel der Klagen gegen Websites, die bereits ein Overlay installiert hatten.

Gilt das BFSG auch für Händler aus China oder den USA?

Der European Accessibility Act erfasst Dienstleistungen, die Verbrauchern in der EU angeboten werden. Wer deutsche Verbraucher beliefert, sollte davon ausgehen, dass die Anforderungen gelten. Im Einzelfall hilft eine Rechtsberatung.

Was kostet eine Überarbeitung?

Das hängt vom Theme, der Zahl der Apps und der Produktbilder ab. Für einen Standard-Shopify-Shop beginnen unsere Preise bei 1.200 US-Dollar für die Umsetzung; der erste Test und eine manuelle Prüfung sind kostenlos.

Quellen

  1. EUR-Lex: Directive (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)
  2. t3n: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, Bußgelder im E-Commerce vermeiden
  3. e-include: The European Accessibility Act, who it applies to and what it asks for
  4. W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1

Dieser Ratgeber fasst technische Anforderungen und öffentliche Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung.