LUCID-Registrierung 2026: was ausländische Online-Händler nach dem VerpackDG tun müssen

Die größte Änderung für Händler ohne Niederlassung in Deutschland: Seit August 2026 ist ein Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung Pflicht. Die Registrierung in LUCID bleibt trotzdem eine persönliche Aufgabe des Herstellers.

Aktualisiert am · A11yPass

Was sich im August 2026 geändert hat

  • Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 11. August 2026 außer Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
  • Am selben Tag wurde die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) anwendbar. Das VerpackDG führt sie in Deutschland durch.
  • Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die Endnutzer in Deutschland direkt beliefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen (§ 5 Abs. 2 VerpackDG).
  • Hersteller mit kleinen Mengen melden ihre Daten nur noch einmal im Jahr.

Wer sich registrieren muss

Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 PPWR gilt als Hersteller in einem Mitgliedstaat auch, wer aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland verpackte Waren direkt an Endnutzer in diesem Mitgliedstaat liefert. Ein Online-Shop, der aus China, Großbritannien oder den USA an deutsche Verbraucher versendet, ist damit Hersteller im Sinne des deutschen Verpackungsrechts. Erfasst sind Verkaufs- und Umverpackungen sowie Versandkartons und Füllmaterial (§ 3 Abs. 6 VerpackDG).

Die fünf Pflichten

PflichtWerEinzelheiten
Registrierung in LUCIDDer Händler selbstKostenlos, vor der ersten Lieferung; höchstpersönlich, keine Übertragung auf beliebige Dritte (§ 5 Abs. 1)
BevollmächtigterSchriftliche Vollmacht des HändlersVollmacht auf Deutsch, nur ein Bevollmächtigter, Bestätigung durch den Bevollmächtigten in LUCID (§ 5 Abs. 2)
SystembeteiligungBevollmächtigterVertrag mit einem dualen System nach Material und Gewicht (§ 7)
DatenmeldungBevollmächtigterUnter 10 Tonnen im Vorjahr: jährliche Meldung bis 1. Juni (§ 9)
VollständigkeitserklärungBevollmächtigterNur oberhalb der Schwellen: 80 t Glas, 50 t Papier, 30 t übrige Materialien; bis 15. Mai (§ 10)

Fristen

  • Registrierungen nach altem Recht bleiben gültig. Änderungen wie die Benennung des Bevollmächtigten sind bis zum 12. November 2026 vorzunehmen; bestehende Konten werden beim Login dazu aufgefordert.
  • Neu verpflichtete Hersteller sollten sich bis zum 12. September 2026 registrieren. Wer das versäumt hat, sollte es jetzt nachholen.
  • Systemverträge nach altem Recht laufen höchstens bis 31. Dezember 2026.

Bußgelder

VerstoßHöchstbetrag
Keine Systembeteiligung200.000 €
Keine Registrierung, keine Vollständigkeitserklärung100.000 €
Datenmeldung und sonstige Verstöße10.000 €

Andere EU-Länder

Die PPWR verlangt die Registrierung als Hersteller und einen EPR-Bevollmächtigten in jedem Mitgliedstaat, den Sie direkt beliefern (Art. 44 und Art. 45 Abs. 3). Fulfillment-Dienstleister in der EU müssen sich Registrierungsnummern und eine Eigenerklärung vorlegen lassen (Art. 45 Abs. 7–8). Ein Vorschlag der Kommission, die Bevollmächtigtenpflicht auszusetzen, ist nicht beschlossen; die Pflicht gilt.

Häufige Fragen

Kann der Bevollmächtigte die LUCID-Registrierung für uns erledigen?

Nein. Die Registrierung ist höchstpersönlich. Der Bevollmächtigte übernimmt danach Systembeteiligung, Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärung.

Wir sind seit Jahren registriert. Was ist zu tun?

Bis zum 12. November 2026 in LUCID einen Bevollmächtigten benennen und prüfen, ob der Systemvertrag nach neuem Recht weiterläuft.

Gibt es eine Bagatellgrenze?

Für ausländische Direktversender derzeit nicht. Eine Ausnahme für Kleinsthersteller wird auf EU-Ebene diskutiert, ist aber nicht beschlossen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
  2. Zentrale Stelle Verpackungsregister: Registrierung in LUCID
  3. Zentrale Stelle Verpackungsregister: Bevollmächtigung (PPWR / VerpackDG)
  4. EUR-Lex: Regulation (EU) 2025/40 on packaging and packaging waste (PPWR)
  5. GvW Graf von Westphalen: Mehr als die PPWR, das neue VerpackDG und seine Folgen
  6. Council of the EU, ST 13583/26 (September 2026): Omnibus proposal on EPR authorised representatives

Dieser Ratgeber fasst technische Anforderungen und öffentliche Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung.