LUCID-Registrierung 2026: was ausländische Online-Händler nach dem VerpackDG tun müssen
Die größte Änderung für Händler ohne Niederlassung in Deutschland: Seit August 2026 ist ein Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung Pflicht. Die Registrierung in LUCID bleibt trotzdem eine persönliche Aufgabe des Herstellers.
Was sich im August 2026 geändert hat
- Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 11. August 2026 außer Kraft getreten. Seit dem 12. August 2026 gilt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
- Am selben Tag wurde die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) anwendbar. Das VerpackDG führt sie in Deutschland durch.
- Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die Endnutzer in Deutschland direkt beliefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen (§ 5 Abs. 2 VerpackDG).
- Hersteller mit kleinen Mengen melden ihre Daten nur noch einmal im Jahr.
Wer sich registrieren muss
Nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 PPWR gilt als Hersteller in einem Mitgliedstaat auch, wer aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland verpackte Waren direkt an Endnutzer in diesem Mitgliedstaat liefert. Ein Online-Shop, der aus China, Großbritannien oder den USA an deutsche Verbraucher versendet, ist damit Hersteller im Sinne des deutschen Verpackungsrechts. Erfasst sind Verkaufs- und Umverpackungen sowie Versandkartons und Füllmaterial (§ 3 Abs. 6 VerpackDG).
Die fünf Pflichten
| Pflicht | Wer | Einzelheiten |
|---|---|---|
| Registrierung in LUCID | Der Händler selbst | Kostenlos, vor der ersten Lieferung; höchstpersönlich, keine Übertragung auf beliebige Dritte (§ 5 Abs. 1) |
| Bevollmächtigter | Schriftliche Vollmacht des Händlers | Vollmacht auf Deutsch, nur ein Bevollmächtigter, Bestätigung durch den Bevollmächtigten in LUCID (§ 5 Abs. 2) |
| Systembeteiligung | Bevollmächtigter | Vertrag mit einem dualen System nach Material und Gewicht (§ 7) |
| Datenmeldung | Bevollmächtigter | Unter 10 Tonnen im Vorjahr: jährliche Meldung bis 1. Juni (§ 9) |
| Vollständigkeitserklärung | Bevollmächtigter | Nur oberhalb der Schwellen: 80 t Glas, 50 t Papier, 30 t übrige Materialien; bis 15. Mai (§ 10) |
Fristen
- Registrierungen nach altem Recht bleiben gültig. Änderungen wie die Benennung des Bevollmächtigten sind bis zum 12. November 2026 vorzunehmen; bestehende Konten werden beim Login dazu aufgefordert.
- Neu verpflichtete Hersteller sollten sich bis zum 12. September 2026 registrieren. Wer das versäumt hat, sollte es jetzt nachholen.
- Systemverträge nach altem Recht laufen höchstens bis 31. Dezember 2026.
Bußgelder
| Verstoß | Höchstbetrag |
|---|---|
| Keine Systembeteiligung | 200.000 € |
| Keine Registrierung, keine Vollständigkeitserklärung | 100.000 € |
| Datenmeldung und sonstige Verstöße | 10.000 € |
Andere EU-Länder
Die PPWR verlangt die Registrierung als Hersteller und einen EPR-Bevollmächtigten in jedem Mitgliedstaat, den Sie direkt beliefern (Art. 44 und Art. 45 Abs. 3). Fulfillment-Dienstleister in der EU müssen sich Registrierungsnummern und eine Eigenerklärung vorlegen lassen (Art. 45 Abs. 7–8). Ein Vorschlag der Kommission, die Bevollmächtigtenpflicht auszusetzen, ist nicht beschlossen; die Pflicht gilt.
Häufige Fragen
Kann der Bevollmächtigte die LUCID-Registrierung für uns erledigen?
Nein. Die Registrierung ist höchstpersönlich. Der Bevollmächtigte übernimmt danach Systembeteiligung, Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärung.
Wir sind seit Jahren registriert. Was ist zu tun?
Bis zum 12. November 2026 in LUCID einen Bevollmächtigten benennen und prüfen, ob der Systemvertrag nach neuem Recht weiterläuft.
Gibt es eine Bagatellgrenze?
Für ausländische Direktversender derzeit nicht. Eine Ausnahme für Kleinsthersteller wird auf EU-Ebene diskutiert, ist aber nicht beschlossen.
Quellen
- Gesetze im Internet: Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: Registrierung in LUCID
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: Bevollmächtigung (PPWR / VerpackDG)
- EUR-Lex: Regulation (EU) 2025/40 on packaging and packaging waste (PPWR)
- GvW Graf von Westphalen: Mehr als die PPWR, das neue VerpackDG und seine Folgen
- Council of the EU, ST 13583/26 (September 2026): Omnibus proposal on EPR authorised representatives
Dieser Ratgeber fasst technische Anforderungen und öffentliche Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung.